Leistungsspektrum

Die Pflege und Betreuung erfolgt durch speziell aus- und weitergebildete Mitarbeiter und umfasst: Grundpflege, Behandlungspflege und die psycho-soziale Betreuung, sowie die zusätzliche Betreuung nach § 43b SGB XI.

Die psycho-soziale Betreuung erfolgt täglich mit verschieden Gruppen- und Einzelleistungen, sowie dem Nachtcafe für Nachtschwärmer bis 23.00 Uhr. Für Bewohner, die nicht an Gruppenangeboten teilnehmen können, wird eine besondere aufsuchende Betreuung angeboten. Wir überprüfen das Wohlbefinden der Bewohner regelmäßig mit dem Dementia Care Mapping.

Essen und Trinken

Die Mahlzeiten werden unter dem Gesichtspunkt einer ausgewogenen, seniorengerechten Ernährung als Voll/ Schonkost und ggf. als Diätkost angeboten. Spezielle Ernährungsgewohnheiten, wie z.B. vegetarische Kost oder religiös bedingte Einschränkungen, werden selbstverständlich berücksichtigt, Es werden drei Wahlmenüs angeboten.

Wir kochen täglich frisch. Es gibt zu jeder Mahlzeit Suppe, Salat, Nachtisch oder frisches Obst. Individuelle Wünsche werden gerne berücksichtigt.

Alle anderen Mahlzeiten werden von der Einrichtung zubereitet. Zum Nachmittagskaffee wird täglich frischer Kuchen gebacken. Für die besonderen Bedürfnisse der demenzkranken Bewohner, bieten wir täglich wechselnde hochkalorische Kost, sowie Smooth- und Fingerfood an.

Ärztliche Versorgung

Wir arbeiten mit den Marburger Hausärzten, Zahnärzten und den Fachärzten der Vitos GmbH zusammen, die regelmäßige Visiten im Haus durchführen. Jeder Bewohner hat grundsätzlich freie Arztwahl.
Es besteht ein Kooperationsvertrag mit Dr. med. Barbara Fröhlich, Fachärztin für Allgemeinmedizin.

Wohnbereich Rosengarten

Das Seniorenheim Landgrafenblick schafft mit seinem Angebot eine Alternative und bietet mit seinem personenzentrierten Ansatz, welcher den Menschen in seiner Individualität, mit seiner Lebensgeschichte und seinen Bedürfnissen in den Mittelpunkt der Betreuung stellt, eine personenorientierte, akzeptierend- aktivierende Bezugspersonenpflege dar.

Für die Aufnahme auf dem Wohnbereich Rosengarten ist ein richterlicher Unterbringungsbeschluss nach § 1609 BGB notwendig.